Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fortuna GmbH

 

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich

1. Für alle Lieferungen und Leistungen der Fortuna GmbH, Im Gewerbegebiet 47, 50767 Köln (nachfolgend kurz „Fortuna“ genannt) gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird von Fortuna ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die im Rahmen der jeweiligen Geschäftsbeziehung mit Fortuna keiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nachgehen. Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften, die im Rahmen der jeweiligen Geschäftsbeziehung mit Fortuna in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind alle Personen, die im Rahmen von schuldrechtlichen Verträgen Lieferungen oder Leistungen bei Fortuna beziehen.

§ 2 Vertragsschluss, Lieferstörungen, Teilleistung

1. Angebote der Fortuna sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2. Der Rohrleitungsbau /-Änderungen sowie Grubenaushebungen werden von Fortuna nicht angeboten.

3. Mit einer Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware von Fortuna erwerben zu wollen. Fortuna ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Bestellung anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich, mündlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. Im Falle der Warenauslieferung bei der der Besteller nicht vor Ort ist, ist die Fortuna dazu berechtigt, dass bestellte Flüssiggas auch in Abwesenheit abzulassen, den Tankwagenbon selber zu quittieren und diesen per Briefkasteneinwurf, Fax oder E-Mail dem Empfänger kenntlich zu machen. Durch Rücksicht auf Transportkosten kann der Besteller diesem Vorgang nicht wiedersprechen.

3.2 In Vortäuschung falscher Tatsachen (z.B. kein Eigentumstank) muss der Besteller der Fortuna GmbH die Transportkosten angepasst an Entfernung und Umständen (mindestens aber 120,00 € netto) erstatten.

Ferner sind Transport- und Umstandskosten (mind. 120,00 € netto) zu erstatten in Fällen, in welchen ein Tank schon befüllt wurde und kein Stornoauftrag vorliegt, als auch in Fällen, in denen eine Avisierung vorlag, jedoch niemand vor Ort war, um den Tank zugänglich zu machen.

4. Höhere Gewalt, unverschuldete Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Lieferfristüberschreitung von Vorlieferanten, Rohstoff- und Energiemangel, unverschuldete Transportschwierigkeiten und Verkehrsstörungen sowie staatliche Maßnahmen befreien Fortuna für die Dauer der Störung und den Umfang ihrer Auswirkung von der Verpflichtung zu Leistung. Dies gilt jedoch nur für den Fall, dass die Nichtbelieferung nicht von Fortuna zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit einem Zulieferer. Fortuna ist berechtigt, innerhalb angemessener Frist nachzuliefern; ist eine Nachlieferung innerhalb angemessener Frist nicht möglich, wird Fortuna von der Verpflichtung zur Leistung frei.

5. Angebotene Transporte und Krahnarbeiten bei Tankaufstellungen sind freie Zufahrt vorausgesetzt, bis zu maximal 12 Meter freie Krahnauslage vom Straßenende oder eine durch LKW unbedenklich befahrbare Fläche einbegriffen.

Für sämtliche andere Spezialgeräte für die Werkserfüllung vor Ort, hat der Kunde Sorge und die dafür entstandenen Kosten zu tragen.

6. Fortuna ist im Rahmen des Zumutbaren zu Teilleistungen berechtigt.

§ 3 - Eigentumsvorbehalt

1. Bei Verträgen mit Verbrauchern bleibt gelieferte Ware Eigentum von Fortuna bis zur vollständigen Zahlung des jeweiligen Kaufpreises. Bei Verträgen mit Unternehmern bleibt gelieferte Ware Eigentum von Fortuna bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung.

2. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Fortuna berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen. Um das gelieferte Eigentum zu sichern, ist Fortuna ohne mit dem Kunden Rücksprache zu nehmen, dazu berechtigt, durch eine beauftragte Fachfirma den Flüssiggas Restbestand wieder abpumpen zu lassen. Die dadurch entstandenen Dienstleistungskosten, sowie auch die bis dahin verbrauchte Flüssiggasmenge werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

3. Unternehmer sind berechtigt, von Fortuna gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Der Unternehmer tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Forderungsbetrages der Fortuna an Fortuna, die ihm durch die Weiterveräußerung der Ware gegen Dritte erwachsen, ab. Fortuna nimmt die Abtretung an. Nach Abtretung ist der Unternehmer weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Fortuna behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer in Zahlungsverzug gerät.

§ 4 - Widerrufsrecht

1. Kommt ein Vertrag zwischen Fortuna und einem Verbraucher im Wege des Fernabsatzes oder im Wege eines Haustürgeschäftes zustande, hat der Verbraucher das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber Fortuna zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Widerruf kann an jede Niederlassung von Fortuna gerichtet werden. Der Widerruf ist bei Fernabsatzverträgen ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware auf Veranlassung des Kunden mit anderen Waren vermischt oder verunreinigt wurde.

2. Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung der Ware verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu € 100,— der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über € 100,— trägt Fortuna die Kosten der Rücksendung.

3. Im Falle des wirksamen Widerrufes hat der Verbraucher die erhaltene Ware zurückzugeben, ein bezahlter Kaufpreis wird Zug um Zug erstattet. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch eine über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung durch die Ingebrauchnahme entsteht, hat der Verbraucher im Falle des Widerrufs zu ersetzen. Verbrauchtes Gas ist zu bezahlen.

§ 5 - Zahlungsbedingungen

1. Lieferungen und Leistungen der Fortuna sind sofort nach Ausführung gegen Rechnung ohne Abzug zu bezahlen.

2. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen.

3. Wenn Zweifel an der Bonität des Kunden bestehen, ist Fortuna berechtigt, die Lieferung gegen Vorkasse vorzunehmen. Zweifel an der Bonität bestehen u.a. insbesondere dann, wenn frühere Verbindlichkeiten von Fortuna nicht bezahlt wurden, eine negative Auskunft der Schufa oder einer Wirtschaftsauskunftei zu Merkmalen der Bonität des Kunden vorliegt oder über das Vermögen des Kunden die Insolvenz eröffnet oder ein Antrag auf Insolvenzeröffnung gestellt wurde.
4. Verbraucher haben während des Zahlungsverzugs Geldschulden in Höhe von 5 % über Basiszinssatz zu verzinsen. Unternehmer haben während Zahlungsverzuges Geldschulden in Höhe von 8% über Basiszinssatz zu verzinsen. Fortuna behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

5. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder von Fortuna nicht bestritten werden.

§ 6 - Gefahrübergang

1. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der bestellten Ware mit Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder den sonst zur Ausführung der Aussendung bestimmten Personen auf den Kunden über.

2. Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der bestellten Ware auch beim Versendungskauf erst mit Übergabe der Ware auf den Kunden über.

3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde sich im Verzug mit der Annahme befindet.

§ 7 - Gewährleistung

1. Fortuna leistet für Mängel zunächst Gewähr durch Nacherfüllung. Nach erfolgloser Nacherfüllung kann der Kunde die gesetzlichen Rechte geltend machen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit steht dem Kunden jedoch ein Rücktrittsrecht nicht zu.

2. Unternehmer müssen Fortuna offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von fünf Werktagen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen für die offensichtlichen Mängel ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

3. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Gefahrübergang der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist für alle Kunden ein Jahr ab Gefahrübergang der Ware.

4. Garantien im Rechtssinn übernimmt Fortuna nicht.

§ 8 - Haftungsbeschränkung

1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Fortuna auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der Fortuna. Gegenüber Unternehmern haftet Fortuna bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

2. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Fortuna zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens einer natürlichen Person.

§ 9 - Leihgebinde

1. Leihgebinde, insbesondere Flüssiggasflaschen der Fortuna, werden dem Kunden leihweise bis zur Entleerung des Gebindes zur Verfügung gestellt. Die Gebinde bleiben Eigentum der Fortuna. Ein entrichtetes Pfand wird von Fortuna bei Rückgabe des Gebindes gegen Vorlage des Pfandscheins erstattet.

2. Die Wiederbefüllung von Gebinden der Fortuna oder Verwendung für andere Zwecke ist untersagt. Leihgebinde der Fortuna dürfen nur von Fortuna wiederbefüllt werden.

3. Die Leihgebinde der Fortuna sind mit Sorgfalt zu behandeln, insbesondere vor Witterungseinflüssen, Unfallgefahren und Diebstahl zu schützen. Während der Leihe trägt der Kunde die Gefahr des Verlustes und der Beschädigung, inklusive der Gefahr der höheren Gewalt. Werden Behälter über die übliche Abnutzung hinaus beschädigt zurückgegeben, so ist Fortuna berechtigt, vom bezahlten Pfandbetrag den Betrag einzubehalten, der erforderlich ist, um das Gebinde instand zu setzen bzw. auszutauschen.

§ 10 - Gerichtsstand

Hat ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist das Gericht am Sitz von Fortuna in Köln für alle Rechtsstreitigkeiten aus Vertragsverhältnissen, auf die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, zuständig.

§ 11 - Datenschutz

Ihre Daten werden nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes geschützt. Wir sind berechtigt, Im Rahmen der Auftragserfüllung anfallende personenbezogene Daten zu speichern und nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu vereinbaren und einzusetzen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur im Rahmen der Erfordernisse einer ordnungsgemäßen Auftragsabwicklung.

Auf die Bonitätsprüfung durch ein Kreditinformationsunternehmen oder einen Wirtschaftinformationsdienst, insbesondere bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) weisen wir hin.

Stand: 31.10.2014